Abgeltungssteuer

Achtung Abgeltungssteuer!  Profitieren Sie JETZT!


 

Jeder Anleger ist betroffen!

 

Ab 1. Januar 2009 greift die Abgeltungssteuer. Vor allem Kleinsparer trifft die pauschale Abgabe von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Lücken in der Altersvorsorge und weniger Rendite drohen. Doch es gibt Wege, wie Sie Ihre Abgabenlast reduzieren können. Lassen Sie sich von Ihrem

HAMILTON-Finanzberater eine private Finanzstrategie erstellen.

 

Das geht jeden Sparer an: am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Dahinter verbirgt sich eine pauschale Abgabe von 25% auf alle Kapitalerträge, die den Freibetrag von € 801,00 übersteigen. Aktienbesitzer sind davon am stärksten betroffen, weil die Anlageform „Aktie“  wesentlich stärker besteuert wird als bisher.

Besonders belastet werden die Kleinsparer:  Ihre Rendite fällt geringer aus, außerdem drohen ihnen deutliche Einschnitte in der Rentenvorsorge. Ein Beispiel des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) macht deutlich, dass jetzt jeder handeln sollte: Wer monatlich € 100,00 in einen Aktienfondssparplan zahlt, kann (bei einer angenommenen Jahresrendite von 8,3 %) nach 30 Jahren mit € 150.000,00 rechnen. Das wären 20 Jahre lang € 977,00 zusätzliche Rente pro Monat.

Die Abgeltungsssteuer lässt diese auf € 769,00 schrumpfen.

Aktien, Zinspapiere, Immobilien oder Fonds – die Abgeltungssteuer wirkt sich auf jede Anlageform unterschiedlich aus. Doch es gibt Möglichkeiten, die Abgabenlast zu vermindern. Um diese voll ausschöpfen zu können, bedarf es aber Fachkompetenz. Ihr HAMILTON-Finanzberater hat sie.

Vereinbaren Sie deshalb einen Termin mit ihm. Am besten sofort.

 

Aktien

Aktionäre trifft die Abgeltungssteuer am härtesten, weil Kursgewinne bislang steuerfrei waren. Einzige Voraussetzung: Die Papiere mussten dafür mehr als 1 Jahr gehalten werden oder durften den Freibetrag von € 512,00 nicht übersteigen. Trostpflaster für Aktionäre: Alle vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Aktien- bzw. Aktienfondsanlagen fallen unter die alte Regelung. Das heißt: Wer Aktien vor dem 1. Januar 2009 erwirbt, kann nach einer Haltefrist von mindestens 12 Monaten die vor 2009 erworbenen Aktien steuerfrei verkaufen. Für Aktien, die er nach dem 1. Januar 2009 erworben hat, zahlt er 25% Abgeltungssteuer.

 

Rund um Riester und Rürup

Hier ändert sich nichts. Die Riester- und Rürup-Rentenversicherungen werden wie bisher auch besteuert. Bei Riester wir die Auszahlung weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz belegt, bei Rürup ist dies ab 2040 der Fall. Bis dahin gilt die „Kohorten-Regelung“. Das heißt: Der zu versteuernde Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis 2020 in Schritten von 2 Prozentpunkten auf 80%, danach in Schritten von 1 Prozentpunkt bis 2040 auf 100% angehoben. Das heißt, von 2040 an müssen die Rürup-Renten zu 100% mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Das Riester- und Rürup-Sparen wird auch weiterhin staatlich gefördert.

 

Lebens- und Rentenversicherungen

Bei der Wahl der Rente wird der Ertragsanateil mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Bei der Wahl der Kapitalzahlung gilt: Der Ertrag von Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurden, muss zur Hälfte mit dem persönlichen Satz versteuer werden. Voraussetzung: mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr.

 

Fonds

Mit Fondsanlagen lässt sich die Abgeltungssteuer umgehen, zum Beispiel mit Dachfonds. Außerordentliche Erträge (Kursgewinne) aus Fondsanteilen, die bis Ende 2008 erworben werden, haben Bestandsschutz. Das heißt: Kursgewinne von Fonds, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sind nach einer Haltedauer der Anteile ab 1 Jahr steuerfrei und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer! Nicht jeder Fond ist aber für strategisches Anlegen geeignet: Die besten Lösungen bieten flexible Dach- oder Mischfonds und die sogenannten Lifecycle- oder Targetfonds.

 

Immobilien

Ähnlich wie bei der Lebensversicherung gibt es auch für Immobilienanleger nur wenige Änderungen. Das gilt nicht nur für die Immobilienfonds . Auch Besitzer von Mietshäusern müssen bei Verkauf keine Abgeltungssteuer auf erzielte Wertsteigerungen entrichten, sie unterliegen nur den üblichen Vorgaben der Grundstücksveräußerung. Immobilienfonds bieten noch eine spezielle Nische: Je mehr im Fonds enthaltene Immobilien sich im Ausland befinden, desto geringer wird die Abgabenlast, weil in einigen Ländern Miet- und/oder Verkaufserlöse steuerfrei sind.  Die Abgeltungssteuer wirft zahlreiche Fragen auf. Ihr persönlicher HAMILTON-Finanzberater wird für Sie die individuell optimale Lösung finden, wie Sie Rendite- und Vorsorgeeinbußen entgegenwirken können.

 

Die wichtigsten Fragen rund um die Abgeltungssteuer

 

Was ist die Abgeltungssteuer?

Eine pauschale Abgabe in Höhe von 25 %, die der Staat auf Kapitalerträge erhebt.

 

Ab wann gilt sie?

Vom 01. Januar 2009 an.

 

Wen betriff sie?

Jeden Sparer und Anleger.

 

Wie wird sie entrichtet?

Sie selbst müssen nichts tun. Die Bank, die ihr Depot führt, überweist die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt. Das geschieht anonym, Ihr Name wird nicht genannt. Zinserträge und Aktiengewinne müssen künftig nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

 

Was ist mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?

Der Solidaritätszuschlag von 1,375 % kommt oben drauf. Bis zur eher unwahrscheinlichen Abschaffung des Soli beträgt die Steuerlast damit 26,375%. Wer in der Kirche ist, für den wird es noch teurer: Die Kirchensteuersätze sind in den Bundesländern unterschiedlich. Sie sind außerdem konfessionsabhängig. Die maximale Belastung – höchster Kirchensteuersatz und Solidaritätszuschlag – beträgt 28,375%.

 

Wie sieht es mit Wertpapieren aus?

Wer bis zum 31.12.2008 Aktien kauft und sie mindestens 1 Jahr hält, kassiert Gewinne steuerfrei.

Ab Januar 2009 gekaufte Wertpapiere unterliegen dann jedoch in jedem Fall der Abgeltungssteuer. Ebenso Unternehmensausschüttungen (Dividenden)  oder Zinsen- egal, wann die Wertpapiere erworben wurden.

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